Person im Rollstuhl

Barrierefreies Planen & Bauen

Barrierefreie Bauplanung
Wir sind Ihr staatlich geprüfter Partner.

Sie können uns alle Aufgaben rund um eine barrierefreie Bauplanung anvertrauen. Wir analysieren die Mobilitätseinschränkung, ermitteln den Wohnbestand und den Arbeitsplatz und nehmen die Entwurfserarbeitung behindertengerecht vor. Außerdem kümmern wir uns um die Kostenberechnung und die Bauabwicklung bis hin zur Endabnahme.

Was bedeutet behindertengerecht?

Eine an die individuellen Bedürfnisse des Bewohners angepasste Wohnung bezeichnen wir als behindertengerecht. Sie ist zum Beispiel vollständig mit dem Rollstuhl zugänglich oder verfügt über unterfahrbare Herd- und Arbeitsplatten. Auch die mit Stützhilfe versehene Toilette ist ein typisches Merkmal einer behindertengerechten Wohnung.

Mann im Rollstuhl führt Hund aus

Umfangreiche Leistungen
Unser Angebot gilt bundesweit.

Unser Leistungsspektrum umfasst Ausschreibungen, die Angebotsprüfung und die Kostenfeststellung. Zudem übernehmen wir die Rechnungsprüfung und begleiten bei der Vergabeverhandlung. Sie erhalten mit uns einen Partner an Ihrer Seite, auf den Sie sich immer verlassen können.

Wir stimmen alle Planungen präzise mit den bestehenden Pflegeabläufen und dem Pflegeaufwand ab und berücksichtigen auch die Anliegen der Familie und aller anderen Bewohner:innen.

Sie erhalten von uns zusätzlich Unterstützung bei der Hilfsmittelversorgung und bei Anträgen der Pflegekasse.

Was bedeutet barrierefrei?

Hierunter verstehen wir eine Zugänglichkeit von Arbeitsstätten, Wohnungen oder öffentlichen Plätzen ebenso wie Dienstleistungen, Verkehrsmitteln oder Gebrauchsgegenständen usw. ohne fremde Hilfe.

Geschäftsfrau im Rollstuhl mit Tablet im Büro

Behindertengerechte Bauplanung
Wir setzen das optimal für Sie um.

Wenn Sie sich für unser Angebot entscheiden, erhalten Sie Unterstützung durch einen staatlich geprüften Hochbautechniker. Wir sind vom TÜV Rheinland nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert und bieten daher Planungen auf fachlich hervorragendem Niveau an.

Wie lässt sich Barrierefreiheit erreichen?

Dinge, die jeder benutzen kann, sind barrierefrei. Geräte müssen sich auch ohne Anleitung bedienen lassen, und es muss möglich sein, sich ohne Hilfe überall hin bewegen zu können. Informationen sind so zu vermitteln, dass jeder sie verstehen kann.

Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und behindertengerecht?

Barrierefreie Wohnungen nach DIN 18040 Teil 2 gelten als barrierefrei, wenn die Türen im Innenbereich mindestens 80 cm breit sind. Ab 90 cm Breite sind sie sogar rollstuhlgerecht. Als Planungsbüro stehen wir zu Ihrer Verfügung. Stellen Sie jetzt Ihre Anfrage!