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Barrierefreie Bauplanungwir sind Ihr staatlich geprüfter Partner

Sie können uns alle Aufgaben rund um eine barrierefreie Bauplanung anvertrauen. Wir analysieren die erlittene Mobilitätseinschränkung, ermitteln den Wohnbestand und den Arbeitsplatz und nehmen die Entwurfserarbeitung behindertengerecht vor. Außerdem kümmern wir uns um die Kostenberechnung und die Bauabwicklung bis hin zur Endabnahme.

Was bedeutet behindertengerecht?

Eine an die individuellen Bedürfnisse des Bewohners angepasste Wohnung bezeichnen wir als behindertengerecht. Sie ist zum Beispiel vollständig mit dem Rollstuhl zugänglich oder verfügt über unterfahrbare Herd- und Arbeitsplatten. Angepasst ist auch die mit Stützhilfe versehene Toilette.

Barrierefreie Bauplanung unser Angebot gilt bundesweit

Unser Leistungsspektrum umfasst Ausschreibungen, die Angebotsprüfung und die Kostenfeststellung. Zudem übernehmen wir die Rechnungsprüfung und begleiten bei der Vergabeverhandlung. Sie erhalten mit uns einen Partner an Ihrer Seite, auf den Sie sich immer verlassen können.

Wir stimmen alle Planungen präzise mit den bestehenden Pflegeabläufen und dem Pflegeaufwand ab und berücksichtigen auch die Anliegen der Familie und aller anderen Bewohner.

Sie erhalten von uns zusätzlich Unterstützung bei der Hilfsmittelversorgung und bei Anträgen der Pflegekasse.

Was bedeutet barrierefrei?

Hierunter verstehen wir eine Zugänglichkeit von Arbeitsstätten, Wohnungen oder öffentlichen Plätzen ebenso wie Dienstleistungen, Verkehrsmitteln oder Gebrauchsgegenständen usw. ohne fremde Hilfe.

Behindertengerechte Bauplanungwir setzen das optimal für Sie um

Wenn Sie sich für unser Angebot entscheiden, erhalten Sie Unterstützung durch einen staatlich geprüften Hochbautechniker. Wir sind vom TÜV Rheinland nach DIN EN ISO 9001: 2008 zertifiziert und bieten daher Planungen auf einem fachlich hervorragenden Niveau an.

Wie lässt sich die Barrierefreiheit erreichen?

Dinge, die jeder benutzten kann, sind barrierefrei. Geräte müssen sich auch ohne Anleitung bedienen lassen und es muss möglich sein, sich ohne Hilfe überall hin bewegen zu können. Informationen sind so zu vermitteln, dass jeder sie verstehen kann.

Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und behindertengerecht?

Barrierefreie Wohnungen sind nach DIN 18040 Teil 2 barrierefrei, wenn die Türen im Innenbereich mindestens 80 cm breit sind. Ab 90 cm sind sie sogar rollstuhlgerecht.

Als Planungsbüro stehen wir zu Ihrer Verfügung. Stellen Sie jetzt Ihre Anfrage!

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